Beitragszahlung durch Einzugsermächtigung

Wenn Du uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt hast, musst Du nichts weiter tun, als in der ersten Juliwoche für soviel "Luft" auf Deinem Konto zu sorgen, damit es nicht wegen fehlender Deckung zu einer Rücklastschrift kommt.

Besonderer Hinweis zur SEPA-Basislastschrift

Seit Februar 2014 gilt in Deutschland grundsätzlich bei Überweisungen und Lastschriften das SEPA-System. Der Club Nr. 12 hat dieses System bereits im Juli 2013 eingeführt. Dabei wird seit diesem Termin allen Neumitgliedern nach dem Absenden des Mitgliedsantrages ein SEPA-Lastschriftmandat zugeschickt und erst, nachdem das unterschriebene Mandat wieder bei uns eingetroffen ist, kann der Erstbeitrag abgebucht werden. Bei denjenigen, die bereits vor dem 1. Juli 2013 Mitglied im Club Nr. 12 waren, wurde die Einzugsermächtigung für das "alte" DTA-Verfahren in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Ihr erkennt die Beitragslastschrift des Club Nr. 12 an der Gläubiger-ID "DE76ZZZ00000108211" und/oder an der Mandats-Referenz "C12-Beitrag" gefolgt von einer individuellen Referenz-Nummer.

Beitragszahlung durch Überweisung

Der Beitrag kann ab sofort (auch schon vor dem 1. Juli!) auf unser folgendes Konto überwiesen werden:

Club Nr. 12 e.V.
IBAN: DE68701900000001511254
BIC: GENODEF1M01
Münchner Bank eG, Sitz: München
Zahlung per PayPal: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte im Verwendungszweck die C12-Mitgliedsnummer angeben, damit die Zahlung bei uns eindeutig zugeordnet werden kann. Bei Zahlungen per PayPal weisen wir darauf hin, dass die Überweisung als "Zahlung an Freunde oder Familie" gekennzeichnet werden muss. Bei einer Zahlung "für Artikel oder Dienstleistungen" werden wir mit Gebühren für den PayPal Käuferschutz belastet, die wir ggf. von Dir zurückfordern müssen.

Wenn Du in Zukunft am Einzugsverfahren teilnehmen möchtest, kannst Du uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.

Ausländische Mitglieder

Durch die oben beschriebene Umstellung auf das SEPA-Verfahren sind wir technisch in der Lage, Lastschriften von Konten im SEPA-Raum (vereinfacht ausgedrückt sind das die EU-Länder plus Schweiz) auszuführen. Hierzu haben wir die ausländischen Mitglieder ebenfalls bereits angeschrieben und mit einem SEPA-Mandat versorgt. Einige dieser Mitglieder haben sich bereits für die Teilnahme am Lastschriftverfahren entschieden. Für die übrigen ausländischen Mitglieder besteht natürlich immer noch die Möglichkeit, das SEPA-Mandat unterschrieben an uns zurückzusenden und sich auf diese Weise die jährliche Überweisung zu sparen. Auch hier gilt: Wer am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, aber die E-Mail mit dem SEPA-Mandat nicht erhalten hat oder nicht mehr findet, meldet sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren hilfst Du mit, den Verwaltungsaufwand im Club Nr. 12 zu vermindern.

FAQ zum Thema "Mitgliedsbeiträge"

F: Ich weiß nicht mehr, ob ich dem C12 eine Einzugsermächtigung erteilt habe bzw. ob ich die Änderung meiner Bankdaten schon mitgeteilt habe.
A: Kein Problem! Die gespeicherten Bankdaten werden hier im Mitgliederbereich unter "Benutzerdaten" verschlüsselt angezeigt (jeweils die letzten 4 Stellen von IBAN und BIC sowie der Name der Bank). Falls die Daten nicht mehr aktuell sind, kannst Du uns die neue Bankverbindung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mitteilen. Es ist nicht möglich, die Bankdaten direkt im Mitgliederbereich zu ändern.

F: Ich habe den Beitrag für die Saison 2022/23 bereits seit einiger Zeit gezahlt. Wann erhalte ich meinen Mitgliedsausweis?
A: Die Mitgliedsausweise werden zentral nach Abschluss der Beitragszahlungen und des Mahnprozesses verschickt. Wir haben das ehrgeizige Ziel, dass die Mitgliedsausweise spätestens im September bei Euch eintreffen. Bitte seid uns nicht böse, falls es trotzdem ein paar Tage länger dauern sollte. Der Versand der Ausweise wird nochmal mit einer gesonderten Info-Mail angekündigt.

F: Ich bin erst vor ein paar Wochen/Monaten dem C12 beigetreten und habe damals meinen Erstbeitrag von 12 bzw. 8 EUR gezahlt. Warum muss ich denn jetzt schon wieder bezahlen?
A: Die Satzung des Club Nr. 12 kennt keine zeitanteiligen Beiträge. Beim Neueintritt wird deshalb unabhängig vom Anmeldedatum der volle Beitrag für das angefangene Geschäftsjahr berechnet. Um Härtefälle zu vermeiden, haben wir aber eine Kulanzregelung gefunden, die besagt, dass Erstbeiträge, die nach dem letzten Saisonspiel der FCB-Profimannschaft gezahlt wurden, bereits dem folgenden Geschäftsjahr zugeordnet werden. Wer seinen Erstbeitrag also nach dem 14. Mai 2022 gezahlt hat, der muss seinen Folgebeitrag nun nicht erneut zum 1. Juli 2022 zahlen. Es wird folglich aber auch kein Mitgliedsausweis für die Saison 2021/22 verschickt.

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