Positive Zwischenbilanz der Club Nr. 12-Rechtshilfe zur Sammelanfrage bezüglich der SKB-Datenbank ("Informationsdatei Fußball"). Die gesammelten Anfragen wurden inzwischen an das Polizeipräsidium München übergeben. Gleichzeitig rufen wir alle Anfragesteller dazu auf, zum individuellen Fortgang ihrer Anfrage mit der C12-Rechtshilfe in Kontakt zu bleiben.

Wie ihr unseren letzten Mitteilungen zum Thema entnehmen konntet (1, 2), wurde von der Club Nr. 12-Rechtshilfe gemeinsam mit dem Fanprojekt München in den letzten Wochen eine Sammelanfrage zur Münchner SKB-Datenbank organisiert. Bei den Heimspielen gegen den Hamburger SV und Eintracht Frankfurt wurden uns ca. 220 Anfragen von Bayern-Fans übergeben, die ihr Recht auf Auskunft zu den potentiell über sie gespeicherten Daten wahrnehmen möchten.

Die Anfragen wurden dem Polizeipräsidium München am 23.03.2017 gesammelt übergeben. Einige wenige der uns anvertrauten Umschläge waren nicht an das Polizeipräsidium München, sondern an andere bayerische Polizeipräsidien adressiert. Um sicherzustellen, dass auch diese Anfragen den korrekten Adressaten erreichen, haben wir diese frankiert und postalisch zustellen lassen.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Mitwirkenden und Teilnehmern der Aktion bedanken! Die Beteiligung hunderter Personen in sehr kurzer Zeit, zeigt aus unserer Sicht, dass viele Fans darüber besorgt sind, dass von staatlicher Seite im Verborgenen komplette Persönlichkeitsprofile über sie geführt werden können.

Ein ganz aktueller Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt, dass sich derartiges Engagement lohnen kann: Der Sportausschuss des dortigen Landtags hat gestern beschlossen, dass Betroffene ab sofort automatisch über ihre Eintragung in einer SKB-Datei benachrichtigt werden sollen (s. Entschließungsantrag und Pressemeldung der AG-Fananwälte).

Wie geht es nun weiter?

Alle Bayern-Fans, die ihre Anfrage bei uns abgegeben haben, sollten innerhalb einiger Tage eine Eingangsbestätigung vom Polizeipräsidium erhalten. Hierbei handelt es sich – wie der Name schon sagt – noch nicht um die Beantwortung eurer Anfrage, sondern lediglich um die Bestätigung, dass die Anfrage eingegangen ist.

Eine inhaltliche Beantwortung der Anfrage sollte dann in den kommenden Wochen oder Monaten erfolgen. Ihr habt Anspruch darauf, dass eure Anfrage innerhalb von drei Monaten beantwortet wird. Sollte ihr also bis zum 24.06.2017 noch keine Antwort erhalten haben oder sollte aus der Antwort hervorgehen, dass Daten über euch in der Datenbank gespeichert sind, vermitteln wir euch gerne einen Kontakt zur AG Fananwälte, um euch bei der Wahrung eurer Rechte zu unterstützen.

Unsere Bitte:

Um die Interessen aller Betroffenen wirksam vertreten zu können, wäre es sehr wichtig, einen umfassenden Überblick über den Fortgang der Anfragen zu erhalten. Deshalb würden wir uns über eine kurze Rückmeldung von euch freuen, ob und wann ihr eine Auskunft zu euer Anfrage erhalten habt. Ihr erreicht uns am besten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., alternativ auch am Südkurvenstand.

Darüber hinaus möchten wir unsererseits alle Teilnehmer und Interessierten auf dem Laufenden halten. Hierzu hatten wir bei der Sammelaktion Listen ausgelegt, in die ihr auf freiwilliger Basis eure Mailadresse eintragen konntet. Wer dies nachholen möchte, wendet sich einfach an unsere o.g. Email-Adresse.

Falls ihr noch offene Fragen rund um die Aktion habt, könnt ihr uns ebenfalls per Email erreichen. Bitte lest dabei auch die von uns erstellten FAQ zu diesem Thema, in denen wir die wichtigsten Punkte für Euch zusammengefasst haben.

Rot-weiße Grüße
Eure Club Nr. 12-Rechtshilfe

PS: Solltet ihr einmal eine ähnliche Aktion planen, ist ggf. folgender Hinweis hilfreich: Den Vertretern des Club Nr. 12 wurde bei der Übergabe der Anfragen mitgeteilt, dass das Polizeipräsidium München "in Zeiten des Terrors" die Annahme von Briefen ohne äußerlich erkennbaren Absender in der Regel aus Sicherheitsgründen verweigert. Über das Risiko konnte glücklicherweise hinweggesehen werden, nachdem die C12-Mitglieder freiwillig bereit waren, sich gegenüber dem Beamten auszuweisen...

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